Bachgrundsee


Bereits vor 1966 bestand hier auf einem „Gelände rechts der Brücke im Schollengrund in den unteren Rheininseln“ eine oberflächennahe Kiesentnahmestelle. 1966 war bereits ein kleiner See entstanden, denn zum 01.01.1967 wurde nach einer öffentlichen Bekanntmachung die „Kiesentnahmestelle Terbrack“ von der Gemeinde Söllingen auf 12 Jahre als Fischwasser an den meist bietenden Friseurmeister Metzmeier in Baden-Baden verpachtet. Die Gemeinde behielt sich aber vor, den Baggersee jederzeit zu erweitern. (Protokollbuch 1962-1970, S. 92). Vermutlicher Betreiber der Kiesgrube war die Karlsruher Firma Hermann Terbrack.

Bereits im Dezember 1956 hatte der Gemeinderat Söllingen beschlossen, dass in der Abteilung II 5 im Auewald vier Hektar aus dem Waldverband herausgenommen werden, um dort eine Kiesgrube anzulegen (Protokollbuch 1955-1962, S. 23). Dieser Beschluss wird im März 1957 mit der Ergänzung, dass eine amtliche Vermessung erfolgen soll, erneut gefasst (Protokollbuch 1955-1962, S. 26). Es dürfte sich bei dieser Kiesgrube um die von der Firma Terbrack ausgebeutete Fläche handeln.

Der Fischereipachtvertrag mit Wilhelm Metzmeier vom 04.01.1967 wurde zum 31.01.1969 mit allen Rechten und Pflichten an Wilhelm Kunert in Baden-Baden abgetreten und musste von der Gemeinde Söllingen im Zuge der Baumaßnahmen zur Staustufe Iffezheim zum 01.01.1974 gekündigt werden.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Kiesentnahme im Grundwasserbereich im Rheinvorland auf Gemarkung Söllingen bei Rheinkilometer 328.200 (südöstlicher Bereich Bachgrundsee) wurde erstmals am 24.03.1970 durch das Landratsamt Rastatt erteilt. Die Kiesentnahme erfolgte durch die Firma Wilhelm Huber Ottenhöfen lediglich oberflächennah bis in eine Tiefe von etwa 4 Metern. Die Materialentnahme erfolgte wie beim Ameisensee überwiegend für Eigenbedarfszwecke der Gemeinde Söllingen und zur Verstärkung der Hochwasserdämme XX und XXa.

Im Zuge des Baues der Staustufe Iffezheim wurde dieser Abbaubereich im Inselwalddistrikt Schollengrund auf Gemarkung Söllingen (Höhe Rheinkilometer 328) dann zur Kiesentnahmestelle 8 des Neubauamtes Oberrhein in Rastatt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg mit einer Ausbeutefläche von 11,3 ha (Genehmigt 27.08.1974 durch Landratsamt Rastatt). Das erweiterte Abbaugelände wurde vor der Kiesentnahme abgeholzt. Der Kies überwiegend zur Schüttung am Rheindamm verwendet. Bei der Kiesentnahme im Zuge des Staustufenbaues wurden die bisherigen Entnahmestellen durch Wasserabsenkung trocken gelegt und bis zu sechs bis sieben Meter unter Geländeoberfläche abgebaut. Nach der Einstellung der Wasserabsenkung füllten sich die Entnahmestellen mit Grundwasser.

Zwischen 1977 und 1981 wurde der Baggersee rekultiviert und als Angelsee freigegeben. Bereits 1974 – noch während des laufenden Abbaubetriebes - wurde der See als Fischwasser verpachtet, dann aber wegen der laufenden Rekultivierungsmaßnahmen im Juli 1978 gesperrt.